Rabattretter

Rabattschutz und Rabattretter: Lohnt sich die Investition?

Was ist ein Rabattretter?

Ein Rabattretter verhindert bei der Autoversicherung in einem gewissen Umfang die Rückstufung im Schadenfall. Es gibt auch die Option des Rabattschutzes. Manche Versicherer verwenden die beiden Begriffe synomym, andere machen zwischen Rabattschutz und -retter kleine Unterschiede.

Wie funktioniert der Rabattretter?

Grundsätzlich gilt: Wer einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden regulieren lässt, verliert einen Teil seines Schadenfreiheitsrabatts. Dieser gilt schließlich für die schadenfreien Jahre. Schäden in der Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung hat der Versicherungsnehmer selbst verursacht, weshalb er einen Bonus in Form sinkender Beiträge nach schadenfreien Jahren erhält, während er als Malus nach einem Schaden in der Schadenfreiheitsklasse höhergestuft wird und in der Folge wieder höhere Beiträge zahlt. Der Rabattretter bewahrt nun den Versicherungsnehmer vor den höheren Beiträgen nach der Schadensregulierung, allerdings nicht vor einer Höherstufung in seiner Schadenfreiheitsklasse. Diese dient auch dazu, der aktuellen Versicherungsgesellschaft und jeder Gesellschaft, bei welcher der Kunde künftig einen Vertrag abschließt, einen schnellen Überblick über dessen Schadenhäufigkeit zu liefern. Für die Teilkaskoversicherung spielt er übrigens keine Rolle. Dort gibt es keine Schadenfreiheitsrabatte, die gerettet werden könnten. Die damit abgedeckten Schäden sind nämlich grundsätzlich Fremdschäden (in der Regel wetterbedingt, aber auch Wildunfälle oder Diebstahl, Vandalismus etc.), für die der Fahrer jedenfalls in der Regel nichts kann. Daher erhält er weder eine Belohnung für schadenfreie Jahre, noch wird er nach einem Schaden mit einem Malus (höherer Beitrag) bestraft. Daher braucht er auch keinen Rabattretter für die Teilkasko.

Wie oft gilt der Rabattretter?

Der Rabatt lässt sich in der Regel nur einmal pro Jahr retten. Beim nächsten Schaden im laufenden Jahr wird der Fahrer in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft und muss nun höhere Beiträge zahlen. Bei einem Versicherungswechsel verliert der Halter des Kfz die rettende Option. Nun fragt es sich, inwieweit sich der Wechsel lohnt. Wenn eine Person kaum oder nie Schäden verursacht und die neue Versicherung deutlich günstiger ist, sollte sie vielleicht doch wechseln.

Voraussetzungen für den Rabattschutz

Das Fahrzeug muss ein PKW bis 3,5 Tonnen sein.

Du musst Halter des PKW´s sein (sprich das Auto muss auf Dich zugelassen sein

Das Auto darf keinen unreparierten Vorschaden haben

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