Bagatellschäden – Was ist das und worauf solltest du achten?

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Wann spricht man eigentlich von Bagatellschäden, was ist besonders daran und was gibt es zu beachten? Gibt es Tricks bei der Versicherungswahl, die man als Autofahrer unbedingt kennen sollte? Alles rund um Bagatellschäden findet ihr im folgenden Artikel.

Der alltägliche Pechmoment

Jeder Autofahrer kennt sie- die kurzen Momente der Unaufmerksamkeit. Ein kurzer Moment Verträumtheit genügt und schon hat man einen Bagatellschaden. Damit sind kleine Kratzer oder Dellen gemeint, die man als liebevoller Autobesitzer eigentlich um jeden Preis vermeiden wollte. Die Kosten der Schäden belaufen sich bei Bagatellschäden auf zwei- bis dreistellige Summen, wobei beim Unfall lediglich materielle, nicht jedoch Personenschäden entstanden sind. In der Regel entstehen solche Kleinschäden auf Parkplätzen beim Rangieren und Einparken.

Der Ablauf nach dem Unfall

Die allermeisten Autofahrer sind im Laufe der Zeit einmal von Bagatellschäden betroffen. Deshalb ist es wichtig, zu wissen was im Fall der Fälle zu tun ist:

Wichtig ist eine gute Dokumentation sowohl des Schadens selbst, als auch des Zustandekommens. Letzteres ist besonders dann relevant, wenn weitere Fahrzeuge am Unfall beteiligt waren und die Unfallverursacher nicht eindeutig klar sind. Solltest du ein geparktes Fahrzeug rammen, der Inhaber jedoch nicht in der Nähe seines Fahrzeugs zu finden sein, bist du dazu verpflichtet mindestens 30 Minuten auf seine Rückkehr zu warten. Sollte er bis dahin noch nicht anzutreffen sein, hast du den Unfall der Polizei zu melden.

Ist der Fahrzeughalter gefunden oder du der einzige Betroffene ist ein Bagatellschaden allerdings nicht polizeilich meldepflichtig. Dies kann nur nötig sein, sofern sich die Betroffenen nicht über den Verursacher einigen können.

Im nächsten Schritt kannst du dann auf deine Versicherung zugehen, um dir die Schadenkosten übernehmen zu lassen. Dabei gibt es jedoch noch einiges zu beachten.

Die richtige Versicherung für Bagatellschäden

Sofern der Schaden fremdverschuldet war und ein anderer Fahrzeughalter den Schaden an deinem Fahrzeug verursacht haben, kannst du dich jetzt entspannt zurücklehnen und auf die Schadensübernahme der anderen Versicherung warten.

Anders sieht es aus, wenn du der Verursacher bist. Für Schäden an deinem Fahrzeug sind in vielen Policen Selbstbeteiligungen hinterlegt Das heißt, dass du zum entstandenen Schaden einen fixen Teil oder in seltenen Fällen auch prozentual an der Schadenssumme zuzahlen musst. Da ein Bagatellschaden in der Regel nicht so teuer ist, liegen die Schadenkosten oft unter der Selbstbeteiligung und du hast die vollen Kosten selbst zu tragen- den Schaden überhaupt der Versicherung zu melden war hier sinnlos und du bleibst auf den Kosten sitzen.

Sollte die Versicherung den Schaden übernehmen, droht eine Hochstufung deiner Schadenklasse und deine Versicherungsprämie steig. Dazu ein Zahlenbeispiel: du verursachst einen Kratzer im Lack, der für 100 Euro repariert wird. Dafür steigt deine Prämie für 1 Jahr um 12 Euro pro Monat. Du zahlst nun also 144 Euro mehr für die Versicherung, anstatt den Schaden auf eigene Kosten für 100 Euro reparieren zu lassen. Auch hier ist die Abwicklung des Schadens über die Versicherung die falsche Entscheidung.

Glücklicherweise gibt es Versicherungen speziell für Bagatellschäden, die die beiden oben genannten Probleme geschickt umgehen. Für eine kleine monatliche Rate bekommt man sogenannte Minikasko-Versicherungen, die kleine Schäden ohne Selbstbeteiligung übernehmen- und da ganz ohne Erhöhung der Schadenklasse. Solche Zusatzversicherungen sind für jeden Autofahrer eine Überlegung wert und machen Parken und Rangieren auf engen Parkplätzen um einiges entspannter, denn wenn es kracht oder kratzt, zahlt die Versicherung ohne wenn und aber und ganz ohne versteckte Zusatzkosten. Mehr zu Minikasko-Versicherungen erfahrt ihr in diesem Artikel .

Fazit

Bagatellschäden sind kleine Kratzer und Dellen am Auto, vor denen leider kein Autofahrer sicher ist. Solche Schäden der herkömmlichen Versicherung zu melden, macht oft keinen Sinn, da sie im Rahmen der Selbstbeteiligung selbst zu zahlen sind, oder sich durch die Inanspruchnahme von Leistungen die zu zahlenden Prämie stark erhöht. Wer richtig clever ist, schließt deshalb eine Minikasko-Versicherung ab, die speziell für Bagatellschäden geeignet ist. Somit lassen sich kleine Schäden ohne Selbstbeteiligung und ohne Hochstufung der Schadenklasse abwickeln.

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