Wann übernimmt eigentlich die Haftpflichtversicherung?

Facebook
Twitter
LinkedIn

In diesem Artikel schauen wir uns einmal genauer an, welche Schäden von einer Haftpflichtversicherung für dein Auto übernommen werden, und wo man selbst in die Tasche greifen muss. Nach diesem Artikel solltest du besser Bescheid wissen, wann es sich doch lohnen kann, die Haftpflichtversicherung nach einem Unfall zu kontaktieren.

Was gibt es allgemein zu wissen?

Grundsätzlich muss in Deutschland jeder, der ein Auto, Motorrad, Quad, Mofa, Bus oder Traktor auf öffentlichen Straßen fahren will eine Haftpflichtversicherung abschließen. Der Sinn einer solchen Versicherung ist es, im Falle eines fremdverschuldeten Unfalls den eigenen Zahlungsanspruch sicherzustellen. Somit wird garantiert, dass entstandene Schäden ersetzt werden, auch wenn der verursachende Verkehrsteilnehmer nicht die finanziellen Mittel dazu besitzt. Grundsätzlich ist die Haftpflichtversicherung ohne zusätzliches Teil- oder Vollkaskopaket also besonders bei älteren Autos sehr beliebt, weil es die kostengünstigste Alternative ist, sich zu versichern. Allerdings auch jene mit dem geringsten Leistungsanspruch.

Welche Leistungen sind inklusive?

Im wesentlichen werden alle Leistungen am fremden Fahrzeug übernommen. Dazu zählen zum Beispiel Reparatur-, Abschlepp und Gutachterkosten. Außerdem wird der Nutzungsausfall, ein Ausgleich durch einen Mietwagen, Wiederbeschaffungskosten bei einem Totalschaden, oder sogar Anwaltskosten übernommen.

Doch nicht nur Schäden an Fahrzeugen trägt die Haftpflichtversicherung. Sollten Schäden an Gebäuden oder der Verkehrsinfrastruktur entstehen, sind diese ebenfalls im Schutz inkludiert.

Das schlimmste Szenario sind Personenschäden. Hier greift die Haftpflichtversicherung ebenfalls und trägt Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, eine verfrühte Rente und im allerschlimmsten Fall sogar die Kosten für die Beerdigung und eine Entschädigung für die Hinterbliebenen.

Zu beachten ist allerdings, dass die Versicherung jeden Antrag genauestens prüft und unbegründete Ansprüche ablehnen darf. 

Interessant ist auch, dass nicht nur der direkt Geschädigte bei einer Haftpflichtversicherung einen Anspruch anmelden kann. Oft rechnen Arbeitgeber zum Beispiel den Arbeitsausfall ihrer geschädigten Mitarbeiter über die Versicherung ab, um sich das Krankengeld erstatten zu lassen.

Wie hoch darf der Schaden sein?

Dazu gibt es eine gesetzliche Kodifizierung. Sie sieht vor, wie hoch die Mindestversicherungssumme für bestimmte Schäden ist. Bei Personenschäden werden bis zu 7,5 Mio. Euro übernommen. Bei Sachschäden liegt die Grenze bei 1,2 Mio. Euro, bei reinen Vermögensschäden (z.B. am Fahrzeug) ist die Grenze bereits bei 50.000 Euro.

Hierbei handelt es sich jedoch nur um die Mindestsumme, die tatsächliche Schadensübernahme liegt bei den meisten Versicherern noch deutlich darüber.

Wann muss man selbst zahlen?

Grundsätzlich zahlt die Haftpflichtversicherung dir als Verursacher keine Schäden am eigenen Fahrzeug. Sie springt lediglich für den Schaden des Unfallgegners ein. 

Außerdem kann die Versicherung die Zahlung verweigern, wenn du fahrlässig gehandelt hast, also z.B. bei Trunkenheit am Steuer oder riskantem Fahrverhalten.

Auch bei Wildunfällen übernimmt die Haftpflichtversicherung in der Regel keinen Schaden.

Wenn du nicht der Unfallverursacher bist, zahlt deine Haftpflichtversicherung auch nicht deinen Schaden. In diesem Fall musst du dich an die Versicherung des Verursachers wenden, die sich dann um die Abwicklung und Entschädigung kümmert.

Einige Szenarien

Unfall bei der Probefahrt vor dem Autokauf- ein absolutes Horror-Szenario. Umso besser ist es zu wissen, was die Haftpflichtversicherung in diesem Rahmen übernimmt.

Handelt es sich um einen Privatkauf?

Beim Privatkauf ist das Fahrzeug auch während der Probefahrt auf den Verkäufer zugelassen und versichert. Verursacht der Interessent einen Unfall, muss die Haftpflichtversicherung des (Noch-) Eigentümers den Schaden am gegnerischen Fahrzeug bezahlen. Der Eigentümer wird im Schadenfreiheitsrabatt hochgestuft.

Kauf beim Händler?

In diesem Fall sollte man davon ausgehen, dass das Fahrzeug vollkaskoversichert ist. Das heißt, dass die Versicherung alle Schäden übernimmt. Für alle Fälle sollte man vor der Probefahrt einfach nachfragen, auch wenn das in der Situation unangenehm wirken mag. Acht sollte man auch darauf geben, ob eine Selbstbeteiligung abgeschlossen ist, die dafür sorgt, dass ein bestimmter Beitrag zum Schaden selbst geleistet werden muss. 

Unpünktliche Zahlung?

Solltest du einmal deinen Beitrag nicht rechtzeitig an die Versicherung überweisen, ist Vorsicht geboten. Im Falle eines Schadens kann dich die Versicherung dann rückwirkend darauf hinweisen, dass der Versicherungsschutz verloren gegangen ist. 

Besonders beachten sollte man in diesem Rahmen den Privatkauf. In der Regel existiert dann bereits eine Haftpflichtversicherung, die vom Käufer fristgerecht bezahlt werden muss. Andernfalls kann das Fahrzeug sogar behördlich stillgelegt werden.

Wann sollte man sich besser versichern?

Besonders für teure Fahrzeuge bietet sich ein Schutz über die Haftpflichtversicherung hinaus an. Schon kleine Bagatellschäden können schnell sehr teuer in der Reparatur werden. Um hohe Werkstattrechnungen zu vermeiden, bieten sich hier die Teil– oder sogar Vollkaskoversicherung an. Artikel dazu folgen schon bald. Dabei ist jedoch die Selbstbeteiligung zu beachten, die meistens im Schadensfall zu bezahlen ist. Ganz ohne Selbstbeteiligung hingegen sind Minikasko-Versicherungen. Dazu sind sie wesentlich günstiger, als Teilkasko-Versicherungen und bieten optimalen Schutz für kleine Kratzer und Dellen im Auto. Mehr zu Minikasko-Versicherungen gibt es hier.

Fazit

In Deutschland gibt es eine Haftpflicht-Versicherungspflicht für alle Kraftfahrzeuge. Die Haftpflichtversicherung ist dafür da, Schäden die Dritten hinzugefügt wurden, zu entschädigen. Bist du der Verursacher eines Verkehrsunfalls, wird sie alle betroffenen Verkehrsteilnehmer entschädigen und die Kosten für die Reparatur aller materiellen Schäden übernehmen. Allerdings kannst du als Verursacher keine Schäden an deinem Fahrzeug geltend machen. Für mehr Schutz bieten sich die Teil- oder Vollkaskoversicherung an, die auch für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt.

Mehr Beiträge entdecken

Sicher, das du schon gehen willst?

Gewinne eine VW Bulli-Tour mit Übernachtung an der Ostsee

Die Verlosung findet unter allen EarlyBird´s statt. Zu gewinnen gibt es 3x eine VW Bulli-Tour mit Übernachtung an der Ostsee. Alles was du dafür tun musst, ist die kostenlose und unverbindliche Teilnahme an unserem EarlyBird Programm. Der Gewinner wird am 30.07.2021 ermittelt und benachrichtigt.